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Umweltzonen und Feinstaubplaketten
Im März 2007 kommt die „Feinstaubplakette“

Im März 2007 tritt die neue Verordnung zu Schadstoffgruppen bei Kraftfahrzeugen in Kraft. Gegenstand dieser Regelungen ist einerseits die Einrichtung von „Umweltzonen“ und andererseits die Kennzeichnung von Fahrzeugen nach festgelegten Schadstoffgruppen. In ausgewiesenen Umweltzonen dürfen nur noch Fahrzeuge verkehren, die mit der entsprechenden neuen Plakette an der Windschutzscheibe gekennzeichnet sind. Dies gilt nicht nur für den Durchgangsverkehr sondern auch für die Anwohner in Umweltzonen.

Die Verordnung gilt für alle Personenkraftwagen und Nutzfahrzeuge, unabhängig von der Antriebsart (mit Verbrennungsmotoren - Benzin, Diesel oder Gas - und mit Elektroantrieb). Auch im Ausland zugelassene Fahrzeuge benötigen die Plakette, um in Umweltzonen einfahren zu dürfen. Diese Kennzeichnung emissionsarmer Fahrzeuge soll vor allem in den Städten zu einer Verringerung der Feinstaubbelastung beitragen.

Ausgenommen von den Regelungen zu Verkehrsverboten und Feinstaubplaketten sind:

  • mobile Maschinen und Geräte
  • Arbeitsmaschinen
  • land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen
  • zwei- und dreirädrige Fahrzeuge (z. B. Mofas, Motorräder, Motorroller)

Neben der bundesweit einheitlichen Kennzeichnung von Autos, Lastwagen und Bussen wird das neue Verkehrszeichen „Umweltzone“ eingeführt. Es signalisiert ein Fahrverbot für Fahrzeuge ohne die angezeigte(n) Plakette(n). Auf Grundlage von Luftreinhalteplänen können die Städte und Kommunen in Aktionsplänen festlegen, welche Bereiche als temporäre oder permanente Umweltzonen ausgewiesen werden. Die Ausweisung der ersten Umweltzonen ist für Mitte 2007 geplant.

Ausweisung der Umweltzonen durch neue Verkehrszeichen

Der Weg zur Feinstaubplakette

Die „Feinstaubplaketten“ werden voraussichtlich im Laufe des Frühjahrs von den Zulassungsbehörden und den zur Abgasuntersuchung zugelassenen Stellen ausgegeben. Selbstverständlich werden Autofahrer und Fuhrparks die Plaketten auch von DEKRA erhalten können. Entweder an allen DEKRA-Lokationen oder durch DEKRA Prüfingenieure vor Ort.

Die Plaketten wird es in den drei Farben Grün, Gelb und Rot geben, die jeweils einer Schadstoffgruppe entsprechen.

Die grüne Plakette erhalten Kraftfahrzeuge mit der geringsten Partikel- bzw. Schadstoffemission, wie etwa Kraftfahrzeuge mit modernster Dieseltechnik sowie nahezu alle Kraftfahrzeuge mit Ottomotor, die über einen geregelten Katalysator verfügen. In weiteren Stufen wird die gelbe sowie die rote Plakette für Diesel-Fahrzeuge zugeteilt. Fahrzeugen mit schlechter Einstufung kann gar keine Plakette zugeteilt werden.

Inzwischen wurde festgelegt welche Fahrzeuge welche Plaketten erhalten können. Grundlage dieser Einstufung sind zunächst die Emissionsschlüsselnummern in den Fahrzeugpapieren. In vielen Fällen kann eine Nachrüstung von Filtern (bei Dieselfahrzeugen) zu einer besseren Einstufung führen. Für schwere Nutzfahrzeuge und Busse liegen die entsprechenden Verordnungen für die Nachrüstung derzeit noch nicht vor.

Nach den jetzigen Vorgaben kann die Plakette nur für Fahrzeuge mit amtlichem Kennzeichen zugeteilt werden. Bis jetzt sind jedoch noch nicht alle Details zur Ausgabe der Plaketten geregelt. So ist beispielsweise auch die Behandlung von Oldtimern noch nicht geklärt. DEKRA geht aber davon aus, daß die Autofahrer die Plaketten pünktlich zum Inkrafttreten der Verordnung im März bei allen DEKRA-Lokationen und DEKRA Prüfingenieuren erhalten können.


Einstufung und Nachrüstung der Fahrzeuge

Die Einstufung der Fahrzeuge

Nachfolgend ist erläutert wo die Emissionsschlüsselnummern in den Fahrzeugpapieren zu finden sind. Der nachfolgenden Tabelle ist zu entnehmen wie diese Emissionsschlüsselnummern den Schadstoffgruppen zugeordnet sind. Dies entscheidet ob das jeweilige Fahrzeug eine Plakette erhalten kann und wenn ja welche.

Fundstelle der emissionsbezogenen Schlüsselunmmer:

Tabelle der Schadstoffgruppen mit Plaketten

PMS = Partikelminderungssystem
PM (Stufe) = ereichte Partikelminderungsstufe gemäß Eintragung in den Fahrzeugdokumenten

Die Nachrüstung von Fahrzeugen

Das Bundesumweltministerium rechnet damit, dass rund eine Million Diesel-Pkw mit einem Rußpartikelfilter nachgerüstet werden dürften, um eine bessere Einstufung zu erreichen. Welche Verbesserungen sich dadurch hinsichtlich der Einstufung in Schadstoffgruppen erzielen lassen läßt sich nur individuell beantworten, da dies sowohl vom jeweiligen Fahrzeug als auch vom verwendeten Nachrüstsatz abhängt. DEKRA empfiehlt den betroffenen Pkw-Fahrern, die Zeit bis zur endgültigen Festlegung des Einführungstermins im Frühjahr zu nutzen, um sich im Fachhandel und bei Kfz-Werkstätten über die Nachrüstangebote für ihr Fahrzeugmodell zu informieren.


Quelle: Dekra
Feinstaubplaketten


 
Information




 
Plaketten 2008


 
 

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